
Die Kostenübernahme beschränkt sich auf Studium, Schulung und Weiterbildung.
Feststellung einer erhöhten persönlichen Begabung eines Kindes und/oder Jugendlichen, welche sich von anderen auf gleicher Bildungsebene nachweislich überdurchschnittlich abhebt.
Nachweis von unzureichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters.
Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Regelschule und der Ergänzungsangebote.
Berichterstattung gemäss Absprache.
Voraussetzung für eine Unterstützung ist das Stellen eines schriftlichen Unterstützungsgesuches anhand der von der Stiftung bereitgestellten Formulare.

Die Kostenübernahme beschränkt sich auf Behandlungen, therapeutischen Massnahmen und Hilfsmitteln.
Medizinischer Nachweis einer bleibenden oder länger andauernden Beeinträchtigung eines Kindes und/oder Jugendlichen.
Durch Förderung besteht Aussicht auf Heilung oder auf wesentliche Besserung der bestehenden Beeinträchtigung und/oder der Lebensqualität.
Nachweis von unzureichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters.
Berichterstattung gemäss Absprache.
Voraussetzung für eine Unterstützung ist das Stellen eines schriftlichen Unterstützungsgesuches anhand der von der Stiftung bereitgestellten Formulare.