Begabung

Begabung

  • Die Kostenübernahme beschränkt sich auf Studium, Schulung und Weiterbildung.

  • Feststellung einer erhöhten persönlichen Begabung eines Kindes und/oder Jugendlichen, welche sich von anderen auf gleicher Bildungsebene nachweislich überdurchschnittlich abhebt.

  • Nachweis von unzureichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters.

  • Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Regelschule und der Ergänzungsangebote.

  • Berichterstattung gemäss Absprache.

  • Voraussetzung für eine Unterstützung ist das Stellen eines schriftlichen Unterstützungsgesuches anhand der von der Stiftung bereitgestellten Formulare.

Behinderung

Behinderung

  • Die Kostenübernahme beschränkt sich auf Behandlungen, therapeutischen Massnahmen und Hilfsmitteln.

  • Medizinischer Nachweis einer bleibenden oder länger andauernden Beeinträchtigung eines Kindes und/oder Jugendlichen.

  • Durch Förderung besteht Aussicht auf Heilung oder auf wesentliche Besserung der bestehenden Beeinträchtigung und/oder der Lebensqualität.

  • Nachweis von unzureichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters.

  • Berichterstattung gemäss Absprache.

  • Voraussetzung für eine Unterstützung ist das Stellen eines schriftlichen Unterstützungsgesuches anhand der von der Stiftung bereitgestellten Formulare.

STIBEKI Stiftung
Zollstrasse 82
9494 Schaan
Liechtenstein

Registernummer: FL-0002.612.109-5

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