
Allgemeine Spendenanfragen und/oder Bittschriften werden nicht beantwortet. Hierüber wird keine Korrespondenz geführt.
Die STIBEKI kann mit gemeinnützigen Organisationen zusammenarbeiten.
Die STIBEKI kann keine pauschalen Spenden tätigen, sondern leistet projektbezogene und zweckgebundene Unterstützungen.
Im Rahmen eines Antrages wird eine allfällige Kostenübernahme geprüft.
Voraussetzung für eine Prüfung der Anträge sind unzureichende Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters und keine Kostenübernahme durch Dritte.
Der Stiftungsrat von STIBEKI übt die Funktion nebenberuflich aus und berät sich vierteljährlich über die eingereichten Anträge.